SPD-Fraktion sieht Pläne für Schattenhaushalt kritisch

Bild: Angelika Aschenbach

In ihrer heutigen Sitzung hat die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag über den weiteren haushaltspolitischen Kurs zur Bewältigung und Eindämmung der Folgen der Covid-19-Pandemie beraten. Die Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Nancy Faeser, machte deutlich, dass ihre Fraktion weiter bereit sei, notwendige Maßnahmen zu unterstützen, um die Folgen der Pandemie für die Menschen abzumildern. Den Plan der Landesregierung, wie in mehreren Presseartikeln jüngst berichtet, ein „Sondervermögen“ einzurichten, über das sie auch in den kommenden Jahren zur Krisenbewältigung frei verfügen könne, sehe die SPD-Fraktion jedoch kritisch. Mit der SPD werde es keinen Blankoscheck geben, sagte Faeser am Dienstag in Wiesbaden.

„Wir haben beim Nachtragshaushalt im März Verantwortung übernommen und alles getan, um die Folgen der Covid-19-Krise für die Menschen abzufedern – aus staatspolitischer Verantwortung und aus Verantwortung für die Menschen und die Wirtschaft in Hessen“, erklärte Faeser. „Wir sind auch jetzt zu Gesprächen bereit. Die Pläne der schwarzgrünen Landesregierung zur etwaigen Einrichtung eines Schattenhaushalts, auf den sie in den kommenden Jahren ohne jegliche parlamentarische Kontrolle zurückgreifen kann, sehen wir jedoch äußerst kritisch. Die Menschen in Hessen haben ein Recht darauf, dass alle Mittel zielgerichtet verwendet werden und das genau dargelegt wird, wie viel Geld zu welchem Zweck verwendet wird. Das ist nur möglich, wenn Schwarzgrün dem Landtag Rede und Antwort stehen muss“, so Faeser weiter.

Gerade in diesen Zeiten sei größtmögliche Transparenz bei der Verwendung von Geldern zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise notwendig, mahnte Faeser. Ein Schattenhaushalt, wie ihn Schwarzgrün plane, bewirke hingegen das Gegenteil. Derzeit, so die Fraktionsvorsitzende, blieben viele Fragen offen, die Finanzminister Boddenberg zunächst detailliert beantworten müsse. So sei beispielsweise fraglich, warum der finanzielle Mehrbedarf beziehungsweise die geschätzten Steuermindereinnahmen nicht durch einen oder mehrere weitere Nachtragshaushalte abgedeckt werden könnten, wie es normalerweise im parlamentarischen Verfahren üblich sei.