Erheblicher Beratungsbedarf

Bild: Angelika Aschenbach

Den Ablauf der Gültigkeit der Hessischen Justizvollzugsgesetze zum Ende des Jahres 2020 nimmt die Landesregierung zum Anlass umfangreiche gesetzliche Änderungen vorzunehmen. Zu dem Gesetzesentwurf, der am heutigen Dienstag im Parlament in Wiesbaden vorgestellt wurde, sagte der Sprecher für Justizvollzug der SPD Landtagsfraktion, Frank-Tilo Becher: „So gut, wie die vorgeschlagenen Änderungen an manchen Stellen sind, so schlecht sind sie an anderer.“

Becher begrüßte zwar die rechtliche Festschreibung der Verlängerung von Besuchszeiten, sowie die Ermöglichung von Videobesuchen, die Intensivierung von Sprachkursen in Deutsch oder die Unterstützung von Familienkontakten von Inhaftierten. Er kritisierte jedoch ausdrücklich, dass die Landesregierung für den großen Katalog an neuen Aufgaben im Justizvollzug, den die Gesetzesänderungen mit sich brachten, keinerlei Kosten einstelle. „Die Bediensteten der ohnehin zu dünn besetzten Justizvollzugsanstalten können nicht noch zusätzliche Aufgaben übernehmen. Der durch die Gesetzesänderungen hervorgerufene erhöhte Personalbedarf muss sich auch im Stellenplan mit einer Erhöhung der Stellen niederschlagen“, mahnte Becher.

Darüber hinaus würden viele der Gesetzesänderungen mehr Fragen aufwerfen, als Lösungen anbieten – etwa das Modellprojekt zur Einführung von Bodycams, die fragwürdige Festschreibung von Verwaltungsvorschriften im Gesetz oder gar die Ermöglichung von gemeinschaftlicher Unterbringung, die zu verfassungsrechtlichen Bedenken führen muss. Besonders skurril findet Becher die neue gesetzlich verankerte Möglichkeit, Waffen zur Abwehr von unbemannten Flugobjekten über Gefängnissen einzusetzen. „Ist denn die Ermöglichung, auf Drohnen schießen zu können, die richtige und zeitgemäße Antwort auf diese neue Gefährdung im Justizvollzug?“, gibt Becher zu denken. Insgesamt hält er die vorliegenden Gesetzesänderungen für nicht ausgereift. „Wenn es wegen Ablauf von Gültigkeitsfristen zu übereilten Gesetzesänderungen mit negativen Folgen kommt, sollten wir die Sinnhaftigkeit der Befristung von Gesetzen noch einmal überdenken. Besser wäre unseres Erachtens, Gesetze nach Erforderlichkeit und Evaluation zu ändern“, sagte Becher.

Er begrüßte die Möglichkeit, die Situation und Zukunftsfähigkeit der hessischen Justizvollzugsanstalten vor dem Hintergrund der Gesetzesänderungen nun zu beleuchten und zu diskutieren. „Sowohl den Gefangenen, als auch den Mitarbeitenden im Justizvollzug schulden wir größte Sorgfalt, wenn wir Aspekte der Sicherheit und der Resozialisierung in guter Weise weiter entwickeln wollen“, sagte Becher abschließend.