B E S C H L U S S aus der 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 25.05.2021: beschlossen (25:9)
B E S C H L U S S aus der 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, 20.05.2021
öffentlicher Sitzungsteil
- Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und ÜWG vom 09.05.2021; hier: Parlamentarische Arbeitsgruppen (PAGs)
Der gemeinsame Antrag der Fraktionen von SPD und ÜWG „Parlamentarische Arbeitsgruppen“ wird wie folgt beschlossen:
Die Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung wird wie folgt ergänzt: XIII. Parlamentarische Arbeitsgruppen
- Die Stadtverordnetenversammlung kann zur Vorberatung besonders umfangreicher oder komplexer Sachverhalte eine Parlamentarische Arbeitsgruppe (PAG) einrichten. Die PAG dient der fraktionsübergreifenden Vorbereitung der weiteren Behandlung des betreffenden Sachverhalts.
- Die Einrichtung einer PAG erfolgt auf Antrag an die Stadtverordnetenversammlung. Für die Einrichtung bedarf es eines Beschlusses, der einen klar definierten Arbeitsauftrag sowie dessen Bearbeitungszeit enthält. Die Bearbeitungszeit sollte höchstens ein halbes Jahr betragen.
- Alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen können bis zu zwei ihrer Mitglieder in die PAG entsenden. Den Vorsitz der PAG führt der Stadtverordnetenvorsteher oder einer seiner Stellvertreter/innen. Die oder der Vorsitzende zählt nicht als Entsandte/r der Fraktion.
- Im Rahmen ihres Arbeitsauftrags kann die PAG sachkundige Mitbürgerinnen und Mitbürger anhören oder sonstige Expertenmeinungen einholen.
- Die PAG fasst keine Beschlüsse, sondern zeigt Handlungsmöglichkeiten auf. In Erfüllung ihres Auftrags legt die PAG einen Ergebnisbericht vor, der das gesamte Spektrum der Beratungen des Gremiums widerspiegelt. Der Bericht ist den städtischen Gremien zur Kenntnis zu geben.
- Mit der Vorlage des Ergebnisberichts, spätestens jedoch mit dem Ablauf ihrer Bearbeitungszeit ist die PAG aufgelöst, ohne dass es hierfür eines besonderen Beschlusses bedarf.
- Bezüglich der Teilnahme der Öffentlichkeit sowie den formellen Rahmenbedingungen (Einladung, Schriftführung, etc.) gilt § 31 entsprechend. Bei Bedarf (z.B. Videokonferenzen, kurzfristigere Einladung) kann eine PAG im gegenseitigen Benehmen hiervon abweichen.
- Die Einrichtung der PAG soll bis spätestens 30.06.2022 evaluiert werden.
Antrag vom 15.05.2021
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
die Fraktionen von SPD und ÜWG beantragen die Ergänzung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung um den Abschnitt XIII wie folgt:
XIII. Parlamentarische Arbeitsgruppen
- Die Stadtverordnetenversammlung kann zur Vorberatung besonders umfangreicher oder komplexer Sachverhalte eine Parlamentarische Arbeitsgruppe (PAG) einrichten. Die PAG dient der fraktionsübergreifenden Vorbereitung der weiteren Behandlung des betreffenden Sachverhalts.
- Die Einrichtung einer PAG erfolgt auf Antrag an die Stadtverordnetenversammlung. Für die Einrichtung bedarf es eines Beschlusses, der einen klar definierten Arbeitsauftrag sowie dessen Bearbeitungszeit enthält. Die Bearbeitungszeit darf höchstens ein halbes Jahr betragen.
- Alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen können bis zu zwei ihrer Mitglieder in die PAG entsenden. Den Vorsitz der PAG führt der Stadtverordnetenvorsteher oder einer seiner Stellvertreter/innen.
- Im Rahmen ihres Arbeitsauftrags kann die PAG sachkundige Mitbürgerinnen und Mitbürger anhören oder sonstige Expertenmeinungen einholen.
- Die PAG fasst keine Beschlüsse, sondern zeigt Lösungsmöglichkeiten auf, die das gesamte Spektrum des Gremiums widerspiegeln sollen. In Erfüllung ihres Auftrags legt die PAG einen Ergebnisbericht vor, der den städtischen Gremien zur Kenntnis zu geben ist.
- Mit der Vorlage des Ergebnisberichts, spätestens jedoch mit dem Ablauf ihrer Bearbeitungszeit ist die PAG aufgelöst, ohne dass es hierfür eines besonderen Beschlusses bedarf.
- Bezüglich der Teilnahme der Öffentlichkeit sowie den formellen Rahmenbedingungen (Einladung, Schriftführung, etc.) gilt § 31 entsprechend.
Begründung:
Die von der Stadtverordnetenversammlung zu entscheidenden Sachverhalte werden zunehmend umfangreicher und komplexer. Die PAGs sind eine geeignete, flexibel handhabbare und temporär nutzbare Arbeitsform, um diese Entscheidungen auf einer breiteren Grundlage treffen zu können. Gleichzeitig können die Interessen und Kompetenzen sachkundiger Bürgerinnen und Bürger sowie von Experten vorab mit einbezogen werden. zu können. Die PAGs dienen somit als vertiefende Grundlage des Verwaltungshandelns und der Entscheidungen in den städtischen Gremien und tragen zur Beschleunigung, Transparenz und Akzeptanz der Entscheidungen in der Bürgerschaft bei.
Gem. §11 (4) bitten wir darum, den Antrag zunächst im zuständigen Ausschuss zu beraten, um die Entscheidung in der Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Hüttenberger, Fraktionsvorsitzender SPD
Bernd Keller, Fraktionsvorsitzender ÜWG