Antrag: Mittelfristige Nutzung für das Marschnerhaus finden – Antrag 10.05.2021, Beschluss Stavo 25.05.2021

B E S C H L U S S aus der 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 25.05.2021: beschlossen (23:11)

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die Fraktionen der SPD und der ÜWG beantragen:

Die stadteigene Immobilie „Marschnerhaus“ soll einer mittelfristigen Nutzung zugeführt werden. Der Magistrat wird daher darum gebeten, entsprechende Nutzungsmöglichkeiten des sog. Marschnerhauses am Hammerweg 20/22 zu prüfen. Als Nutzungen könnten in Frage kommen die Verwendung für Aufgaben der Verwaltung, für die Jugendförderung oder z.B. auch eine auf fünf Jahre befristeten Gewerbeverpachtung, die ggf. im Wege eines Konzeptwettbewerbs vergeben wird. Weitere Nutzungsmöglichkeiten sollen ebenfalls erwogen werden.

Begründung:

Das Gebäude und die nebenstehende Halle im Hammerweg 20/22 wurden von der Stadt Michelstadt erworben, um eine noch nicht näher benannte Verkehrslösung an der Kreuzung B45/Hammerweg ermöglichen zu können. Bis es zu deren Umsetzung kommen kann, werden aller Erfahrung nach mindestens fünf Jahre vergehen. In diesem Zeitraum sollte das Gebäude schon aus Gründen der Wirtschaftlichkeit einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden.
Damit die gewählte Nutzung einem Abriss des Gebäudes in der Zukunft zugunsten einer verbesserten Kreuzungssituation nicht entgegensteht, sollte sie von vorneherein zeitlich begrenzt angelegt sein (zum Beispiel auf fünf Jahre).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Hüttenberger,  Fraktionsvorsitzender SPD
Bernd Keller, Fraktionsvorsitzender ÜWG