B E S C H L U S S aus der 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 25.05.2021: beschlossen (einstimmig)
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
die Fraktionen der SPD und der ÜWG beantragen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Michelstadt richtet die Stelle einer oder eines Inklusionsbeauftragten ein. Die oder der Inklusionsbeauftragte wird von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und ist ehrenamtlich tätig. Aufgabengebiet und Rechte sind in einer Satzung festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Satzung zu erstellen und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschriebenen Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie die Anforderungen der UN Behindertenrechtskonvention zu verwirklichen, ist in besonderem Maße auch die Aufgabe jeder Kommune. Eine oder ein Inklusionbeauftragte/r für die Stadt Michelstadt kann als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie für Politik und Verwaltung entscheidend dazu beitragen, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Das Ziel ihrer oder seiner Tätigkeit soll es sein, die Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu sichern und die Schwierigkeiten der Lebensführung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Hüttenberger, Fraktionsvorsitzender SPD
Bernd Keller, Fraktionsvorsitzender ÜWG