Antrag: Verlängerung der Befreiung von Nutzungsgebühren für Michelstädter Vereine – Antrag 26.11.2021 – Beschluss Stavo 14.12.2021

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
bitte nehmen Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Befreiung von Nutzungsgebühren für Michelstädter Vereine bei der Nutzung von Räumlichkeiten in der Odenwaldhalle, Limeshalle Vielbrunn, Dorfgemeinschaftshaus Steinbach, Dorfgemeinschaftshaus Würzberg sowie den kreiseigenen Schulsporthallen gemäß VL-87/2021, beschlossen vom Magistrat am 17.03.2021 für den Zeitraum vom 01.04.2020-31.12.2020, wird rückwirkend vom 1.1.2021 bis zum 30.06.2022 verlängert.
Im gleichen Zeitraum sollen von Michelstädter und Erbacher Vereinen bei der Nutzung der kreiseigenen Schulsporthallen keine Hallengebühren angefordert werden.

Begründung:
Die pandemische Lage hat sich im gesamten Jahr 2021 nicht wesentlich geändert, im Gegenteil, sie hat sich zum Ende des Jahres 2021 mit der vierten Welle noch einmal deutlich zugespitzt. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass die Folgen der Pandemie bis in den Sommer 2022 hineinwirken werden. Gegenüber der pandemischen Lage im Jahr 2020 ist in 2021 somit keine Verbesserung der Lage eingetreten bzw. wird sich bis Sommer 2022 voraussichtlich nicht ergeben.
Es ist deshalb folgerichtig, den vom Magistrat in der o.g. Vorlage beschlossenen Zeitraum auszuweiten. Ein Teil der für die Vereine durch die Pandemie entstandenen Belastungen kann durch die Verlängerung der Befreiung von Nutzungsgebühren abgemildert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Hüttenberger,  Fraktionsvorsitzender SPD
Bernd Keller, Fraktionsvorsitzender ÜWG