Beschlossene Fassung
Aufgrund der Tatsache, dass die Anträge der CDU-Fraktion und der Fraktionen der SPD/ÜWG inhaltlich ähnliche Zielrichtungen haben, wurde im Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in Abänderung der jeweiligen Anträge von CDU und SPD/ÜWG folgende Fassung gemeinsam vorgeschlagen und beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die Ausweisung eines Neubaugebietes aus.
Die Verwaltung wird damit beauftragt, den Gremien aus den drei vorgestellten Gebieten ein Neubaugebiet vorzuschlagen, welches als erstes der Bebauung zugeführt werden soll. Hierbei sind unter anderem die Vor- und Nachteile hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse, Erschließung, Topografie, Art der Bebauung (Ein-, Mehrfamilienhäuser), Auswirkungen auf Kindergärten und Schulen zu analysieren.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2022 einzustellen.
Diese Fassung beschloss auch die Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2021 mit allen Stimmen aus den Fraktionen von SPD, ÜWG, CDU und FDP, die Fraktion der Grünen stimmte dagegen.
Ursprünglicher Änderungsantrag von SPD und ÜWG
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
die Fraktionen von SPD und ÜWG beantragen folgende Änderungen des o.g. Antrags der CDU-Fraktion:
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Michelstadt spricht sich für die Ausweisung eines neuen Wohngebietes aus.
- Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat ein neues Baugebiet aus den vorhandenen Vorrangflächen auszuwählen und mit der Planungsphase zu beginnen. In die auszuarbeitenden Bebauungspläne sollten die Besonderheiten / Anregungen aus der nachstehenden Begründung aufgenommen werden.
- Die für die Planung benötigten Haushaltsmittel sind im Haushalt 2022 einzustellen.
Begründung:
Die Fraktionen von ÜWG und SPD sehen die Notwendigkeit in unserer Stadt den Wohnungsbau zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.
Mit der Wohnungsbauverdichtung besteht die Möglichkeit innerorts gelegene Grundstücke zur Schaffung von neuem Wohnraum zu nutzen. Damit werden die Außenflächen geschont. Darüber hinaus hat die Stadt Michelstadt nur noch wenige Flächen, die mittelfristig als Neubaugebiete ausgewiesen werden können. Aus diesen Gründen erscheint es geboten, diese Flächen sorgfältig und zukunftsweisend zu planen.
Derzeit laufen erste Vorbereitungen, Grundstücke an der Alsfelder Straße der Bebauung zuzuführen. Grundsätzlich erscheint für Erschließungsmaßnahmen eine Machbarkeitsstudie weder zweckmäßig noch angebracht, wenn diese Flächen bereits im Regionalplan für die Bebauung ausgewiesen sind.
Die Erstellung eines konkreten Bebauungsplanes mit Straßenführung und Grundstückszuschnitten sowie den notwendigen Infrastrukturanbindungen erscheint zielführender.
Neben der bewährten Dachausrichtung für die Installation von Photovoltaikanlagen sollte auch eine umweltfreundliche, gemeinschaftlich betriebene Energie- und Wärmeversorgung wohlwollend geprüft werden. Hierzu gibt es bereits erprobte Projekte auf deren Kosten- / Nutzenanalysen zurückgegriffen werden sollte. Außerdem sollten die Versiegelungsflächen unter stärkerer Beachtung der ökologischen Belange innerhalb der einzelnen Grundstücke begrenzt werden.
Unter diesen Aspekten könnte sowohl ein ökologisch wertvolles, aber auch altersübergreifendes interessantes Siedlungsgebiet mit Modellcharakter entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Hüttenberger, Fraktionsvorsitzender SPD
Bernd Keller, Fraktionsvorsitzender ÜWG