Antrag: „Dauerkarte der städtischen Schwimmbäder für aktive Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren“ – Antrag 19.1.2022, geändert am 2.3.2022 – Beschluss im Haupt- und Finanzausschuss am 17.03.2022 bzw. am 24.3.2022 – Beschluss Stavo am 5.4.2022

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die Fraktionen der SPD, der ÜWG und der CDU beantragen gemeinsam:

Aktive Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der Kinder- und Jugendfeuerwehren der Stadt Michelstadt sowie des DRK Michelstadt mit Vielbrunn und Würzberg sollen kostenfrei die städtischen Schwimmbäder nutzen können. Aus diesem Grund sollen diese über die internen Strukturen der Feuerwehren eine Dauerkarte beantragen können.

Begründung:
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren und des DRK stellen sich ehrenamtlich dem Bevölkerungsschutz. Die Aufgaben in den Bereichen Brand-, Katastrophenschutz und allgemeine Hilfe fordern oftmals eine enorme körperliche Belastung: Ob eine Schlauchleitung auf langer Strecke verlegt werden muss, ein verletzter Fahrradfahrer über mehrere Hundertmeter getragen werden muss oder ein Atemschutzgeräteträger seine Belastbarkeit im Einsatz bzw. in der Belastungsstrecke unter Beweis stellen muss – die körperliche Fitness muss gewährleistet sein.
Die Gemeinde hat den Auftrag eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Durch die kostenfreie Nutzung der städtischen Schwimmbäder kann ein enormer Beitrag zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner beigefügt werden. Den aktiven Mitgliedern des DRK Michelstadt mit Vielbrunn und Würzberg kann damit ebenfalls ermöglicht werden, sich für ihren ehrenamtlichen Dienst körperlich fit zu halten.
Auch die Jugendlichen der Kinder- und Jugendfeuerwehr sollen die Möglichkeit zur kostenfreien Nutzung der städtischen Schwimmbäder erhalten. Diese jungen Menschen sind bereit sich in ihrer Freizeit ausbilden zu lassen, um später bei Tag und bei Nacht der Bevölkerung zur Verfügung zu stehen. In Vorbereitung auf die sportlichen Aufgaben in der Leistungsspange, dem späteren Grundlehrgang oder auch dem Atemschutzgeräteträgerlehrgang ist es wichtig, auch diese Mädchen und Jungen frühzeitig sportlich zu fördern.

Durchführung:
Um ausschließlich den Feuerwehrangehörigen und Jugendlichen, welche sich wirklich aktiv dem Bevölkerungsschutz widmen, diesen kostenfreien Zugang zu den städtischen Schwimmbädern zu ermöglichen, soll ein feuerwehrinterner Ablauf generiert werden welcher die Prüfung der jeweiligen Aktivität des Feuerwehrangehörigen sowie die Weiterleitung der Daten durch den jeweiligen Wehrführer beinhaltet.
Eine vergleichbar pragmatische Regelung soll für die Aktiven des DRK Michelstadt mit Vielbrunn und Würzberg gefunden werden.

Dr. Michael Hüttenberger,  Fraktionsvorsitzender SPD
Bernd Keller, Fraktionsvorsitzender ÜWG
Sandra Allmann, Fraktionsvorsitzende CDU

Ursprünglicher Antrag:

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die Fraktionen der SPD und der ÜWG beantragen:

Aktive Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren sowie der Kinder- und Jugendfeuerwehren der Stadt Michelstadt sollen kostenfrei die städtischen Schwimmbäder nutzen können. Aus diesem Grund sollen diese über die internen Strukturen der Feuerwehren eine Dauerkarte beantragen können.

Begründung:
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren stellen sich ehrenamtlich dem Bevölkerungsschutz. Die Aufgaben in den Bereichen Brand-, Katastrophenschutz und allgemeine Hilfe fordern oftmals eine enorme körperliche Belastung: Ob eine Schlauchleitung auf langer Strecke verlegt werden muss, ein verletzter Fahrradfahrer über mehrere Hundertmeter getragen werden muss oder ein Atemschutzgeräteträger seine Belastbarkeit im Einsatz bzw. in der Belastungsstrecke unter Beweis stellen muss – die körperliche Fitness muss gewährleistet sein.
Die Gemeinde hat den Auftrag eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Durch die kostenfreie Nutzung der städtischen Schwimmbäder kann ein enormer Beitrag zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner beigefügt werden.
Auch die Jugendlichen der Kinder- und Jugendfeuerwehr sollen die Möglichkeit zur kostenfreien Nutzung der städtischen Schwimmbäder erhalten. Diese jungen Menschen sind bereit sich in ihrer Freizeit ausbilden zu lassen, um später bei Tag und bei Nacht der Bevölkerung zur Verfügung zu stehen. In Vorbereitung auf die sportlichen Aufgaben in der Leistungsspange, dem späteren Grundlehrgang oder auch dem Atemschutzgeräteträgerlehrgang ist es wichtig, auch diese Mädchen und Jungen frühzeitig sportlich zu fördern.

Durchführung:
Um ausschließlich den Feuerwehrangehörigen und Jugendlichen, welche sich wirklich aktiv dem Bevölkerungsschutz widmen, diesen kostenfreien Zugang zu den städtischen Schwimmbädern zu ermöglichen, soll ein feuerwehrinterner Ablauf generiert werden welcher die Prüfung der jeweiligen Aktivität des Feuerwehrangehörigen sowie die Weiterleitung der Daten durch den jeweiligen Wehrführer beinhaltet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Hüttenberger,  Fraktionsvorsitzender SPD
Bernd Keller, Fraktionsvorsitzender ÜWG