„Eine Prädikatisierung eröffnet neue Möglichkeiten.“
Zu dieser Auffassung ist die SPD-Fraktion nach intensiver Befassung mit der Thematik gelangt und hat auf ihrer Klausurtag beschlossen, einen Antrag auf den Weg zu bringen. der sich derzeit noch in der Abstimmung mit dem Kooperationspartner ÜWG befindet.
„Der Magistrat wird beauftragt, beim Regierungspräsidium Kassel einen Antrag auf Anerkennung der Stadt Michelstadt als Tourismusort zu stellen.“
Rechtsgrundlage
Eine zum Jahresbeginn 2017 in Kraft getretene hessische Rechtsverordnung regelt die Möglichkeit und Voraussetzungen zur Anerkennung der Städte und Gemeinden als Tourismusort (Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort vom 24. November 2016, zuletzt geändert durch VO vom 20. Juni 2018 (GVBI.S. 339)).
Anerkennungsvoraussetzungen
Nach § 2 Abs. 2 der Verordnung muss die Zahl der Gästeübernachtungen pro Jahr in der Regel doppelt so hoch sein wie die Einwohnerzahl. Daneben müssen sich Tourismusorte entweder durch ihre landschaftliche Lage, durch bedeutende kulturelle Einrichtungen oder durch Naherholungsangebote auszeichnen.
Diese quantitativen und qualitativen Anforderungen erfüllt die Stadt Michelstadt zweifelsfrei. So betrugen die Gästeübernachtungen im Jahr 2019 nach der Hessischen Gemeindestatistik 2020 über 50.000. Demnach haben wir nicht nur doppelt, sondern eher dreifach so viele Übernachtungen wie Einwohner. Auch die qualitativen Kriterien erfüllt die Stadt Michelstadt als kulturelles und touristischen Zentrum des hessischen Odenwalds allemal. Zu nennen sind neben der reizvollen landschaftlichen Lage beispielsweise die historische Altstadt mit ihrem einzigartigen Rathaus und zahlreichen Fachwerkbauten, die freie Theaterszene, die Einhardsbasilika, der Eulbacher Park, das Römerbad und der Limeswachturm.
Neue Möglichkeiten
Michelstadt bietet ein breites Spektrum an touristischen Attraktionen. Die Prädikatsbezeichnung darf im amtlichen und geschäftlichen Verkehr, etwa zu Marketingzwecken, verwendet werden.
Nach erfolgter positiver Prüfung des Antrages und der Verleihung des Prädikates als Tourismusort durch das Wirtschaftsministerium ist des Weiteren die Möglichkeit gegeben, einen Tourismusbeitrag zu erheben. Aus Sicht der SPD-Fraktion wäre die Erhebung von zweckgebundenen Beiträgen eine Chance, weiter in unsere touristische Infrastruktur zu investieren. Im Detail sollte diese Diskussion jedoch erst nach der Prädikatisierung erfolgen.
Abstimmung mit der ÜWG
Der Antrag befindet sich derzeit noch in der Abstimmung mit dem Kooperationspartner ÜWG. Ziel der SPD ist es, den Antrag gemeinsam mit der ÜWG einzubringen und in der 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 5. April beschließen zu lassen.