Sehr geehrte Frau Emig, sehr geehrter Herr Dr. Hüttenberger,
gerne beantworten wir Ihre Anfrage vom 29.07.2022 wie folgt:
1. Wie will der Magistrat künftig sicherstellen, dass der Gehweg in Höhe des NKD für Fußgänger und insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen uneingeschränkt zur Verfügun g steht und die gesetzlich verpflichtende Breite des Gehweges frei bleibt?
Um ein uneingeschränktes Passieren sicherzustellen, steht die Ordnungsbehörde mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des NKD in regelmäßigem Austausch. Aufgrund der Fluktuation des Personals ist eine Belehrung immer wieder notwendig. Zum Anpreisen der Ware in den Warenständern wird diese oftmals unbedacht vor derUneingeschränkte Nutzung des Bürgersteiges an der Bahnhofstraße vor NKD und Eiscafé Bistro Dolomiti für alle Bürgerinnen und Bürger Tür auf dem Gehweg platziert. Die Ordnungsbehörde wird erneut mit der Filialleitung das Gespräch suchen, damit ein une ingeschränktes Passieren insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen gewährleistet ist.
2. Wie will der Magistrat sicherstellen, dass der Gehweg „Durchgang am Eiscafé Bistro Dolomiti“ die erforderliche Anforderung erfüllt und somit alle Personengruppen den Gehweg uneingeschränkt nutzen können?
Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht?
In Kenntnis der geschilderten Problematik wird der Inhaber des Eiscafe Dolomiti in regelmäßigen Abständen darauf hingewiesen, die Durchgangsbreiten zu beachten. Dieser Aufforderung wird grundsätzlich Folge geleistet. Kundenstopper werden z.B. anderweitig platziert. Geschildert wird, das Gäste, welche die Bestuhlung zum Verweilen im Eiscafe nutzen, sich die Tisch und Stühle nach eigenem Bedarf platzieren. Auf die Gäste mus s immer wieder eingewirkt werden, dass dies zu unterlassen ist. Die Ordnungsbehörde wird erneut das Gespräch mit dem Betreiber suchen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass an dieser Stelle der gepflasterte, als „Spielstraße“ ausgewiesene Bereich der Altstadt ausgewiesene Bereich der Altstadt beginnt. Fußgänger können (und sollen) die beginnt. Fußgänger können (und sollen) die Fahrbahn in voller Breite nutzen, es gilt Schrittgeschwindigkeit. Fahrbahn in voller Breite nutzen, es gilt Schrittgeschwindigkeit.
3. Welche Maßnahmen will der Magistrat ergreifen um die Beschilderung und die Welche Maßnahmen will der Magistrat ergreifen um die Beschilderung und die Straßenbeleuchtung Straßenbeleuchtung –– von der Ratsapotheke kommend in Höhe des Eiscafévon der Ratsapotheke kommend in Höhe des Eiscafés s Bistro Dolomiti Bistro Dolomiti –– im „Zusammenspiel“ mit dem vorhandenen Baum im „Zusammenspiel“ mit dem vorhandenen Baum platzsparend anzuordnen?platzsparend anzuordnen?
Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht?
Aus Sicht der Verwaltung stellt die derzeitige Konstellation die einzig mögliche Aus Sicht der Verwaltung stellt die derzeitige Konstellation die einzig mögliche Anordnung von Straßenbeleuchtung und Beschilderung da. Hintergrund ist, dass eine größtmögliche Ausleuchtung des Verkehrsraumes durch die vorhandene Straßenbeleuchtung gewährleistet werden muss und die Verkehrszeichen für die Straßenbeleuchtung gewährleistet werden muss und die Verkehrszeichen für die Verkehrsteilnehmer klar und deutlich erkennbar sein müssen. Ferner ist darauf rauf hinzuweisen, dass das Verkehrszeichen 274 274–30 (30 km/h) „platzsparend“ am vorhandenen Straßenbeleuchtungsmast angebracht ist. Dies ist eigentlich nicht zulässig und bedarf einer separaten Schilderstange gemäß der statischen Vorschriften der der eNetz-Südhessen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tobias Robischon
Bürgermeister