Die SPD-Landtagsfraktion will die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden stärken. Dazu hat die Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt (Drucksache 20/11081), der heute im Landtag in Erster Lesung diskutiert wurde. In der Plenardebatte sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Lisa Gnadl: „Städte und Gemeinden haben eine elementare Bedeutung für unser Zusammenleben, denn das tägliche Leben spielt sich in der Kommune ab. Es ist wichtig, dass viele Menschen an den Prozessen innerhalb der Gemeinden beteiligt werden. Demokratie lebt von Beteiligung. Wir haben deshalb mehrere Änderungen in diesem Bereich vorgesehen.
Zum einen sollen Kinder- und Jugendliche stärker an den kommunalen Entscheidungen teilhaben können. Ihre Stimme wurde in der Vergangenheit zu wenig gehört. Deswegen wollen wir die Verpflichtung zur Beteiligung von Kinder und Jugendlichen bei den gemeindlichen Entscheidungen. Die genaue Ausgestaltung der Beteiligungsform soll der Gemeinde überlassen werden. Wichtig ist uns aber, dass ihre Anliegen ernst genommen werden. Dafür soll ihnen ein Antrags- und Anhörungsrecht eingeräumt werden. Wir greifen damit neben der Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre zwei weitere zentrale Forderungen des HOP-Landesjugendkongresses auf.
Aber auch ältere Menschen müssen in unserer älter werdenden Gesellschaft stärker am politischen Willensbildungsprozess in den Kommunen beteiligt werden. Unser Gesetzentwurf regelt deswegen auch eine verpflichtende Beteiligung dieser Gruppe durch die Einrichtung von Seniorenbeiräten. Wir wollen flächendeckend Seniorenbeiräte, denn sie wirken überparteilich als Expertinnen und Experten im Bereich der Seniorenpolitik.
Zudem wollen wir die Rechte der Ausländerbeiräte stärken. Dazu gehört die Abschaffung der Integrationskommissionen, die CDU und Grüne als Alternative zu den Ausländerbeiräten geschaffen haben und die faktisch zu einer Einschränkung der Möglichkeiten von Nicht-EU-Ausländern führen.
Ein weiterer Punkt ist unser Vorschlag, sogenannte Hybridsitzungen zu ermöglichen, bei denen im Rahmen einer Präsenzsitzung der Gemeindevertretung ebenso die Teilnahme per Video- oder Audiokonferenz ermöglicht wird. Dies trägt den Erfahrungen aus der Pandemie Rechnung und leistet einen wesentlichen Beitrag zu einer besseren Vereinbarkeit von Ehrenamt, Familie und Beruf.“