Nach dem die Anträge der ÜWG und der Grünen zum Thema Freiflächensolaranlagen in Michelstadt im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr am 5.7.2023 keine Mehrheit fanden, ist am Folgetag unter der Federführung der SPD ein Kompromissantrag erarbeitet worden, in den auch die Vorstellungen der SPD eingeflossen sind.
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte diesem Änderungsantrag der SPD am 6.7.2023 einstimmig zu, die Stadtverordnetenversammlung folgte der Beschlussempfehlung am 18.7.2023 (30 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme von Andreas Untergasser und 2 Enthaltungen aus den Reihen der CDU bzw. der FDP).
Der Beschlusstext im Wortlaut:
Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage der von der Landesenergieagentur Hessen (LEA) erstellten Richtlinien einen für Michelstadt entsprechenden Leitfaden zu erstellen und den Gremien zur Beschlussfassung am 12.12.2023 vorzulegen.
Dies erfolgt im Rahmen einer Arbeitsgruppe, zu der jede Fraktion einen Vertreter entsenden kann. Zur ersten Arbeitsgruppensitzung ist ein Vertreter der LEA hinzuzuziehen.
Der Leitfaden dient dazu, die Eignung potenzieller Flächen für den Bau von Freiflächensolaranlagen vor Eröffnung des baurechtlichen Verfahrens abzuwägen und zu beurteilen sowie Potentialflächen auf Michelstädter Gemarkung zu analysieren.
Zudem soll geprüft werden, ob und inwieweit Ausweichmöglichkeiten für Immobilieneigentümer geschaffen werden können, die aus technischen, baulichen oder rechtlichen Gründen nicht selbst PV- oder ST-Anlagen installieren können.
Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die interkommunale Abstimmung der Planung von Freiflächensolaranlagen im Odenwaldkreis zu initiieren.